Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Mitgliedschaften, Kursplätze, Kinderangebote und Betreuungsplätze der Sportpark Lessing GmbH, Lessingstraße 24, 38304 Wolfenbüttel. Abweichende Bedingungen des Mitglieds gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Mitgliedsvertrag kommt ausschließlich vor Ort durch Unterzeichnung des Aufnahmeantrags am Empfang zustande. Über diese Website wird kein Mitgliedsvertrag geschlossen und nichts verkauft. Eine im Stundenplan vorgenommene Buchung reserviert einen Platz in einem Kurs, einer Kinderstunde oder im Betreuungsraum für einen einzelnen Termin; sie ist kein Kaufvertrag und verpflichtet nicht zum Abschluss einer Mitgliedschaft.
Für Personen unter 18 Jahren unterzeichnet ein Elternteil oder eine andere sorgeberechtigte Person, die persönlich anwesend sein muss. Einen allein von einer minderjährigen Person eingereichten Antrag nehmen wir nicht an.
§ 3 Preise und Zahlung
Die Monatsbeiträge betragen: Erwachsene 39,90 €, Familie 2+2 79,00 €, Teens 12–17 19,90 €, Kinderturnen 4–7 29,00 €. Jedes weitere Kind im Familientarif kostet 14,90 € monatlich. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Beiträge werden monatlich im Voraus zum ersten Werktag des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen; die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt.
Wird eine Lastschrift aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund zurückgegeben, können wir die tatsächlich angefallenen Bankgebühren weiterberechnen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (Brief oder E-Mail); wir bestätigen jede Kündigung in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein Kinderplatz läuft für das Schuljahr und kann gesondert zum Monatsende beendet werden, ohne dass die zugehörige Erwachsenenmitgliedschaft endet.
§ 5 Ruhenlassen des Vertrages
Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests kann die Mitgliedschaft je Kalenderjahr für bis zu acht Wochen kostenfrei ruhen. Die Mindestlaufzeit verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens.
§ 6 Kurse, Buchungen und Absagen
Kursplätze sind begrenzt und werden in der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Ein gebuchter, aber nicht benötigter Platz sollte mindestens drei Stunden vorher abgesagt werden, damit er weitergegeben werden kann. Umfasst eine Buchung sowohl einen Erwachsenenkurs als auch eine Kinderstunde oder einen Betreuungsplatz, so werden mit der Absage beide Teile storniert.
Wir können einzelne Kurse absagen, etwa bei Erkrankung einer Übungsleiterin. Wir kündigen dies so früh wie möglich am Empfang und per E-Mail an. Fallen in einem Kalenderquartal mehr als drei Einheiten eines gebuchten Kinderangebots aus von uns zu vertretenden Gründen aus, ermäßigt sich der Monatsbeitrag für dieses Angebot anteilig.
Der auf dieser Website veröffentlichte Stundenplan gilt für das Schulhalbjahr. In den niedersächsischen Schulferien gilt ein reduzierter Plan, der vier Wochen vorher am Empfang aushängt.
§ 7 Kinderbetreuung
Der Betreuungsraum ist eine betreute Kurzzeitbetreuung für Kinder ab einem Jahr (laufend) bis fünf Jahre, die einen Trainingsbesuch begleitet. Er ist keine Kindertagesstätte und nicht als solche zugelassen. Ein Kind kann pro Besuch bis zu zwei Stunden bleiben; die begleitende erwachsene Person muss währenddessen im Gebäude bleiben und erreichbar sein.
- Es werden höchstens zehn Kinder gleichzeitig betreut. Bis zu fünf Kindern ist eine Betreuungskraft anwesend, ab dem sechsten Kind eine zweite.
- In jeder Schicht ist mindestens eine staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich geprüfte Kinderpflegerin mit aktueller Erste Hilfe am Kind anwesend.
- Ein Kind wird nur an die Person übergeben, die es gebracht hat, es sei denn, diese hat am selben Tag schriftlich eine andere Person benannt.
- Wir verabreichen keinerlei Medikamente.
- Kinder mit Anzeichen von Fieber oder mit Erbrechen bzw. Durchfall innerhalb der vorangegangenen 48 Stunden können nicht aufgenommen werden.
- Ist die Gruppe voll, kann der Platz nicht vergeben werden. Wir bieten dann eine andere Zeit an; ein Anspruch auf einen Platz zu einer bestimmten Stunde besteht nicht.
Die begleitende erwachsene Person muss uns vor dem ersten Besuch über Allergien, chronische Erkrankungen oder Medikamente informieren, die unser Handeln im Notfall ändern würden. Diese Angaben werden auf dem Gruppenblatt der Stunde notiert und am Ende des Tages vernichtet.
§ 8 Hausordnung und Gesundheit
Die im Haus ausgehängte Hausordnung ist Vertragsbestandteil. Mitglieder trainieren eigenverantwortlich und bestätigen, dass ihnen keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die gegen das Training sprechen. Wer jünger als 15 Jahre ist, trainiert ausschließlich im Rahmen eines betreuten Kinderangebots; Mitglieder von 12 bis 17 Jahren dürfen die Trainingsfläche ab 15:00 Uhr nutzen, solange eine Trainerin oder ein Trainer anwesend ist, und nachdem sie die vierwöchige Technikeinführung abgeschlossen haben.
§ 9 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und dann begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für eingebrachte Sachen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; Schließfächer stehen zur Verfügung und Wertsachen sind dort aufzubewahren.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen mit einer Frist von zwei Monaten in Textform ändern. Widerspricht das Mitglied vor Wirksamwerden in Textform, läuft der Vertrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu den bisherigen Bedingungen weiter. Wir weisen in der Mitteilung darauf hin.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: 1. September 2026.